Förderung

GigaMaP-Förderung

Zusammenstellung relevanter Förderplattformen und Beratungsangebote im Gigabitausbau in Hessen

Dort, wo der grundsätzlich gewollte marktgetriebene Ausbau wirtschaftlich nicht möglich ist, können Förderprojekte aufgesetzt werden.

Hessen

Gigabitfähige Infrastrukturen bilden die Basis für die digitale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft, was sie zu einem entscheidenden strategischen Standortfaktor für das Land Hessen macht. Ziel der Gigabitförderung ist die Weiterentwicklung der bestehenden Breitbandinfrastruktur und Schaffung gigabitfähiger Infrastrukturen, um Innovation, Wettbewerb, Beschäftigung und nachhaltiges Wirtschaftswachstum in allen Regionen zu ermöglichen. 

Landesförderung Gigabitinfrastrukturausbau

  • Förderung von Betreibermodellen
  • Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke
  • Förderung der Verlegung von Leerrohren in unterversorgten Gebieten
  • Förderung von Maßnahmen zur Mitverlegung von Leerrohren im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als dem Breitbandausbau
  • Kofinanzierung von Vorhaben, die auf Basis der Breitbandförderung des Bundes gefördert werden

NGA- und Breitbandversorgung ländlicher Räume (ELER-Förderung)

  • Förderung von Betreibermodellen
  • Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke
  • Förderung der Verlegung von Leerrohren
  • Förderung innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum Hessen (EPLR)

Breitbandversorgung ländlicher Räume (GAK-Förderung)

  • Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke
  • Förderung der Verlegung von Leerrohren
  • Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung geförderter Breitbandausbaumaßnehmen
  • Förderung innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum Hessen (EPLR)
  • Geeignet für kleinere Ausbaumaßnahmen auf Orts- oder Ortsteilebene (insbesondere Lückenschlussprojekte)

Studien, Konzepte, Beratungsleistungen

  • Förderung von Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen und sonstigen Aufwendungen, die der Vorbereitung und Durchführung von geförderten Breitbandausbaumaßnahmen dienen
  • Förderung von Strategien, Studien, Konzepten und Glasfasernetzplanungen, die dem Ausbau zukünftiger digitaler Infrastruktur diene

Mobilfunkförderung

  • Ziel ist die Schließung weißer Mobilfunkflecken in Hessen;
  • Potenzielle Zuwendungsempfänger sind Landkreise, Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen
  • Förderfähig sind Gebiete ohne Sprachmobilfunkversorgung, also Gebiete, in denen keiner der drei etablierten Mobilfunknetzbetreibern eine Verbindung anbietet.
  • Die Weiße-Flecken-Karte Hessens, die genauen Förderkonditionen, Ansprechpartner und weitere Hilfestellungen sind im hessischen Mobilfunkportal abrufbar

WLAN-Förderung „Digitale Dorflinde“

  • Förderung von bis zu 40 Hotspots pro Kommune
  • WLAN-Ausbau, insbesondere in ländlichen Regionen, soll vorangetrieben werden
  • Errichtung von WLAN-Hotspots in relevanten öffentlichen Bereichen (bspw. Tourismusstandorte, öffentlich zugängliche Freizeiteinrichtungen, Marktplätze, Haltestellen, Verwaltungseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte)
  • hier geht es direkt zur Förderseite der digitalen Dorflinde.

Regionale Breitbandberatungsstellen, hessenweite GigaMaP-Beratungsstelle und Breitbandbüro Hessen

  • Förderung von regionalen und hessenweiten Breitbandberatungsstellen für Informations- und Beratungsleistungen im Breitbandausbauvorhaben und im Zusammenhang mit der Nutzung von GigaMaP
  • Unterstützung und Beratung der hessischen Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Vorbereitung und Umsetzung von Breitbandvorhaben
  • Unterstützung bei der Nutzung des Informations- und Planungssystems GigaMaP-Hessen
  • Betreuung des Breitbandausbaus auf operativer Ebene und Schaffung der infrastrukturellen Grundlage für die Digitalisierung

Weitere Informationen für die nicht-monetäre Förderung im Breitbandausbau finden Sie beim Breitbandbüro Hessen. Um alle monetären Belange der Breitbandförderung kümmert sich die WIBank.

Bund

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 16.02.2021 die Gigabit-Rahmenregelung zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ veröffentlicht.

Die Gigabitrahmenregelung beschreibt die Voraussetzungen für die staatlich geförderte Gigabiterschließung und schafft damit die Grundlage für die Vereinbarkeit der Fördermaßnahmen mit dem EU-Beihilfenrecht.

Der Bund hat am 26. April 2021 den Start der Grauen-Flecken-Förderung bekannt gegeben und die dazugehörige Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ veröffentlicht. 

Das Land Hessen wurde dem Fördergebiet B zugeordnet.


Bundesförderportal Breitband (Fördergebiet B)  

Zum Förderportal (Fördergebiet B)

Weiterführende Informationen zum Bundesförderprogramm für den Gigabitausbau (BMVI).