ANTRAGSPORTAL GENEHMIGUNG

für Tiefbaumaßnahmen im Breitbandausbau nach § 127 Abs. 1 TKG 


Antragsportal Genehmigung

Digitalisierung des Zustimmungsprozesses für Tiefbaumaßnahmen im Breitbandausbau nach Telekommunikationsgesetz im EfA- / OZG-Verfahren (OZG Breitband-Portal)

Nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) vereinen die federführenden Länder Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen mit der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) und der ekom21 - KGRZ Hessen entscheidende Vernetzungen, Werkzeuge und Vertragskonstellationen und verbessern das Zusammenspiel der Akteure im Gigabitausbau wesentlich. Ziel sind volldigitalisierte Genehmigungsprozesse für Tiefbaumaßnahmen im Breitbandausbau.

Ziel

Das digitale Zustimmungsverfahren zur Nutzung öffentlicher Wege im  Breitbandausbau beschleunigt das Verfahren zur Leitungslegung nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 127 Abs. 1 TKG). Telekommunikations- und Planungsunternehmen können nun den Online-Antrag nutzen. In enger Zusammenarbeit haben Hessen und Rheinland-Pfalz als Federführer des Projekts den Grundstein für eine optimierte Vorgehensweise gelegt.

Funktion

Technisch herausragend stellt sich vor allem ein Geoinformationssystem (GIS), also die Einbindung einer interaktiven Karte dar. Diese wählt entsprechend der Lokation des Bauvorhabens den Ausschnitt für den Antragsteller aus. Folgend kann der Leitungsweg in eben dieser Karte skizziert werden. Auf Grundlage der Karte arbeiten Kommune und Telekommunikationsunternehmen interaktiv auf identischer Datenbasis zusammen.

Um diesen Prozess abzubilden, wurde ein speziell auf die Anforderungen der zukünftigen Nutzer zugeschnittenes Portal entwickelt, das sich in einem geschützten Bereich befindet. Um die Telekommunikationsunternehmen zu verifizieren, beantragt die Kommune einen Zugang für ihre Kontaktpersonen. Nach einer Registrierung erhalten die Telekommunikationsunternehmen die Zugangsdaten. Neben der Antragstellung ist eine Aktenführung abgebildet. Gestellte Anträge können jederzeit mit ihren Status eingesehen werden, wodurch der Kommunikationsweg transparent dargestellt und erleichtert wird.

Nutzen

Alle Bescheide und Unterlagen können in digitaler Form abgewickelt werden und sorgen somit für eine medienbruchfreie Bearbeitung. Dadurch verkürzen sich zusätzlich die Rücklaufzeiten, womit der Fokus auf die tatsächliche und breitflächige Umsetzung und nicht mehr auf dem Verwaltungsakt liegt.

Wegebaulastträger

  • Übersichtliche Darstellung über eingegangene Anträge sowie Wiedervorlage-Funktion
  • Möglichkeit zur internen Weiterleitung der Antragsdaten an zuständige Behörden für erforderliche Stellungnahmen (z. B. Wasser-/Bodenschutz)
  • Bereitstellung von standardisierten Formulierungen für Stellungnahmen und Auflagen
  • Direkte Kommunikationsmöglichkeit mit dem Antragsteller
  • Schnittstellen-Option für Anbindung an eigene Systemumgebung, Fachverfahren und GIS-Systeme
  • Anträge können zwischengespeichert und später weiter bearbeitet werden
  • Verbesserte Entscheidungsgrundlage
  • Automatische Bescheiderstellung

Telekommunikationsunternehmen

  • Möglichkeit der Voranfrage zur Prüfung der Realisierbarkeit des geplanten Vorhabens
  • Integrierter Zuständigkeitsfinder für Wegebaulastträger (geplant)
  • Schnittstellen-Option für Anbindung an eigene Systeme der Telekommunikationsunternehmen zur Erfassung der Geodaten
  • Portal zur Einsicht des aktuellen Bearbeitungsstatus und Erhalt des Bescheids
  • Direkte Anpassungsmöglichkeiten im Antrag durch Kommunikation mit der Kommune
  • Anträge können zwischengespeichert und später weiter bearbeitet werden
  • Wegfall der Postwege durch Echtzeitübertragung
  • Direkte Auswahl des Mediums und der Vorhabenart
  • Anforderungsgerechte Antragstellung

Rechtliche Grundlage ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG).


Weiterführende Links und Informationen

Federführer

Hessen und Rheinland-Pfalz haben einen volldigitalisierten Prozess für das Zustimmungsvefahren zur Nutzung öffentlicher Wege gemäß TKG entwickelt.

Leistungsverantwortlichkeit

Land HESSEN

Technische Projektleitung 

ekom21 – KGRZ Hessen

Standardisierung

Leitstelle xPlanung/xBau