Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.gigamap-hessen.de/ veröffentlichte Webanwendung der ekom21 – KGRZ Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Vereinfachte Überprüfung am 13.02.2025.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Layoutgraphiken
- Beschreibung: Manche Icons, die keine Informationen vermitteln, sind dem Screenreader nicht verborgen
- Maßnahmen: Die Icons werden für Screenreader ausgeblendet
- Beschreibung: Icon besitzen falsche Labels
- Maßnahmen: Die Icons bekommen richtigen Labels
Überschriften
- Beschreibung: Auf manche Seiten ist die Hierarchie der Überschriften ist falsch
- Maßnahme: Die Hierarchie der Überschriften wird angepasst
- Beschreibung: Manche Seiten besitzen keine Hauptüberschrift
- Maßnahme: Alle Seiten bekommen eine Hauptüberschrift
- Beschreibung: Überschriften doppeln sich
- Maßnahmen: Überschriften werden eindeutig formuliert
Leere Strukturelemente
- Beschreibung: Abstände wurden durch leere Strukturelemente erstellt.
- Maßnahmen: Die Strukturelemente werden entfernt.
Unzureichende Kontraste
- Beschreibung: Es gibt unzureichende Kontraste.
- Maßnahmen: Die Kontraste werden erhöht.
Textgröße
- Beschreibung: Inhalte überlagern sich bei Vergrößerung des Text.
- Maßnahmen: Die Seite wird angepasst, sodass sich die Inhalte nicht mehr überlargern
Inhalt Umbruch
- Beschreibung: Inhalte werden im Umbruch abgeschnitten
- Maßnahmen: Die Seite wird responsiv implementiert
Label
- Beschreibung: Das Suchfeld besitz kein sichtbares Label
- Maßnahmen: Das Suchfeld bekommt ein sichtbares Label
Nicht-Aktive Link
- Beschreibung: Manche Links sind nicht aktiv
- Maßnahmen: Die Verlinkung wird entfernt oder die verlinkte Seite wird online gestellt
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
GigaMaP-Servicestelle
Telefon: (0641) 98 246 11
E-Mail: kundenservice@gigamap-hessen.de
Oder nutzen Sie unser Barriere melden Formular.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, der mit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2902
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de